Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Edmund Stössel (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) mit einem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Bereich der Moderation, Sprecher- und/oder Synchronsprechertätigkeit und Sprecherziehung sowie etwaiger darüber hinausgehender Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entfalten keine Gültigkeit, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung im Rahmen einer freien Tätigkeit, als selbstständiger Auftragnehmer. Spezifische Einzelheiten der Aufträge insbesondere im Hinblick auf Art und Umfang der zu erbringenden Leistung sowie deren Vergütung werden separat vereinbart. Eine dauerhafte Beschäftigung ist von beiden Vertragsparteien nicht beabsichtigt und wird nicht begründet.
Es steht dem Auftragnehmer frei, während des laufenden Vertragsverhältnisses auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese in einem unmittelbaren und/oder mittelbaren Konkurrenzverhältnis zum Auftraggeber stehen. Im Hinblick auf die kreative, künstlerische, ausbildungstechnische und/oder journalistisch-redaktionelle Art der Leistung unterliegt der Auftragnehmer bei der Durchführung seiner Tätigkeit keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Ausübung und Gestaltung seiner Tätigkeit vollkommen frei mit der Ausnahme, dass er auf besondere projektbezogene Vorgaben des Auftraggebers, wie z. B. Ort und Zeitpunkt, Rücksicht zu nehmen hat.
Für die Abgaben der Sozialversicherungsbeiträge oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch Annahme des Auftragsangebots auf dem Postweg, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail zustande. Unter besonderen Umständen gelten mündliche Verträge entsprechend.
4. Vertragsdauer und Vergütung
Die Leistungserbringung des Auftragnehmers sowie ihre Art, Dauer und ihr Umfang wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geregelt und richtet sich nach den Anforderungen des Auftraggebers.
Die Vergütung erfolgt auf der Basis von vereinbarten Tageshonoraren oder Stundensätzen, zuzüglich Auslagen und Spesen. Zur den Zeiten der Leistungserbringung zählen auch Reisezeiten sowie die Zeiten der für den Auftrag notwendigen Vor- und Nachbereitungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber für eine vertragsgemäß erbrachte Teilleistung eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen sind sofort fällig.
Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Sämtliche Leistungen und Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Barauslagen, Spesen und andere besondere Kosten, die dem Auftragnehmer zur Erbringung der Leistung anfallen, sind gegen Rechnungsstellung sofort fällig.
Reise- und Unterbringungskosten, die zur Erbringung der Leistung anfallen, trägt der Auftraggeber. Verpflegungsmehraufwendungen werden mindestens gem. den steuerlich abzugsfähigen Tagespauschalen berechnet.
Bei Nutzung des eigenen PKWs erstattet der Auftraggeber gegen Rechnungslegung eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,40 € pro gefahrenem Kilometer.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung entfällt, wenn der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung aus von ihm nicht zu vertretendem Grund nicht erbringen kann. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer ausdrücklichen Garantieübernahme. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
6. Beendigung der Zusammenarbeit / Storno / Auftragsverschiebung
Der Vertrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. Bezüglich einer Ausfallvergütung gelten folgende Fristen:
Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
bis 28 Tage vor Auftragstermin 25% netto des Honorars,
bis 21 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars,
bis 14 Tage vor Auftragstermin 75% netto des Honorars,
bis 7 Tage vor Auftragstermin 100% netto des Honorars.
Für den Fall, dass der Auftraggeber einen geplanten Termin für eine Leistungserbringung des Auftragnehmers einseitig verschieben möchte, ist dieser verpflichtet, dem Auftragnehmer die ihm im Zusammenhang mit dem zuvor festgelegten Termin entstandenen Kosten zu erstatten. Soweit erforderlich, können diese Kosten für einen Ausweichtermin dann erneut anfallen. Ausfall oder Verschiebungen der Leistungen des Auftragnehmers, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als Erfüllung des Vertrages. Bei bereits begonnener Leistungserbringung gilt die Leistung insgesamt als erbracht.
7. Verschwiegenheitsverpflichtung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sowie über sonstige vertrauliche Details bezüglich der Leistungserbringung Stillschweigen zu bewahren.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
9. Sonstiges
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.